Mit dem beginnenden Frühling zieht es viele Gartenbesitzer wieder ins Freie. Doch Achtung! Ab dem 1. März ist eine bestimmte Art der Gartenarbeit nicht mehr erlaubt, und wer sich nicht daran hält, kann mit empfindlichen Strafgebühren rechnen. Diese Regelungen sind Bestandteil der nationalen Gartenverordnung und dienen dem Umweltschutz.
Wann und warum sind bestimmte Gartenarbeiten verboten?
Die Natur erwacht und mit ihr auch die Gartenpflege. Jedoch müssen einige Arbeiten, wie etwa der Rückschnitt von Hecken und Bäumen, bis Ende Februar erledigt sein. Ab dem 1. März sind solche massiven Eingriffe nicht mehr gestattet, um Nistplätze von Vögeln und anderen Tieren zu schützen. Dies gilt bis zum 30. September.
Die finanziellen Folgen eines Verstoßes
Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann in Bayern oder Sachsen mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen. In Niedersachsen sogar bis zu 25.000 Euro! In Bremen sind es etwa 7.500 Euro. Die Höhe der Strafe variiert je nach Bundesland und liegt immer im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Was darf im März noch gemacht werden?
Die Gartenverordnung erlaubt jedoch bestimmte Arbeiten, um den Garten weiterhin pflegen zu können. Ein schonender Schnitt zur Pflege und Formgebung ist weiterhin gestattet. Auch wenn es darum geht, wuchernde Hecken zu regulieren, darf man unter bestimmten Umständen aktiv werden, wenn dies behördlich angeordnet ist.
- Leichter Rückschnitt zur Pflege
- Entfernung von gefährlichen Pflanzen nach behördlicher Anordnung
- Rasenmähen ist weiterhin erlaubt
Der Schutz von Tieren und Pflanzen
Diese Regelungen sind nicht willkürlich, sondern dienen dem Erhalt der natürlichen Lebensräume. Indem man sich an das Arbeitsverbot hält, schützt man die Biodiversität und sorgt dafür, dass Flora und Fauna in den eigenen Gärten gedeihen können.
Tipps für die Gartenpflege im Frühjahr
Die Frühlingsmonate sind ideal, um den Garten vorzubereiten, jedoch sollten einige Dinge berücksichtigt werden:
- Frühjahrsputz im Garten: Entfernen Sie Laub und abgestorbene Pflanzenreste.
- Planung für das Umpflanzen von Blumen und Sträuchern (aber nicht das Schneiden).
- Regelmäßiges Rasenmähen: Halten Sie den Rasen kurz und gesund.
Die Rückkehr zum normalen Gartenbetrieb
Nach dem 30. September sind dann auch die radikalen Rückschnitte wieder erlaubt. Bis dahin sollten Gartenbesitzer ihre To-Do-Listen überarbeiten und sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. So bleibt der Garten nicht nur schön, sondern auch legal und umweltfreundlich.
Die Kombination aus gesetzlich festgelegten Regeln und einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur ist der Schlüssel zu einem bunten und lebendigen Garten. Seien Sie also frühzeitig aktiv, um Bußgelder zu vermeiden und die Schönheit Ihres Gartens ganzjährig zu genießen.



